Rechtsprechung
AG Paderborn, 14.01.2010 - 58 C 264/09 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,20269) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verjährungshemmung durch Zustellung des Mahnbescheides; Überprüfbarkeit einer Preiserhöhung auf ihre Billigkeit; Formelle und materielle Berechtigung von vorgenommenen Preiserhöhungen; Angemessenheit der jeweiligen Preissteigerungen oder unterlassenen Preisminderungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Paderborn, 14.01.2010 - 58 C 264/09
- AG Paderborn, 11.02.2010 - 58 C 264/09
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 08.07.2009 - VIII ZR 314/07
Entbehrlichkeit einer Beweiserhebung bei durch ein Privatgutachten belegten …
Auszug aus AG Paderborn, 14.01.2010 - 58 C 264/09
Nach § 315 Abs. 3 BGB ist die jeweilige Preisanpassung für den Beklagten nur dann verbindlich, wenn die Klägerin respektive ihre Rechtsvorgängerin die Bestimmung nach billigem Ermessen vorgenommen hat (vgl. BGH Urteil vom 08.07.2009, VIII ZR 314/07 in NJW 2009, Seite 2894 ff).Weder ist ersichtlich, ob die jeweiligen Bezugskonditionen der Anbieter vergleichbar sind, noch dass die von den Anbietern belieferten Absatzmärkte vergleichbar sind (vgl. BGH, Urteil vom 08.07.2009 aaO.).
- BGH, 13.06.2007 - VIII ZR 36/06
Anwendung von § 315 BGB auf Gaspreise
Auszug aus AG Paderborn, 14.01.2010 - 58 C 264/09
Insoweit hat der Beklagte den berechneten Preisen vor dem 26.10.2004 nicht widersprochen, so dass die für die Gasentnahme vor dem 01.10.2004 berechneten Preise als vereinbart anzusehen sind (BGH Urteil vom 13.06.2007, VIII ZR 36/06 in NJW 2007, Heft 35, Seite 2540 ff) und einer Preisprüfung nach Maßgabe des § 315 Abs. 3 BGB nicht zugänglich sind. - BGH, 19.11.2008 - VIII ZR 138/07
Kontrolle des Gaspreises gemäß § 315 BGB nach Tariferhöhung des Gasversorgers
Auszug aus AG Paderborn, 14.01.2010 - 58 C 264/09
Auch einer umfassenden gerichtlichen Billigkeitskontrolle in analoger Anwendung des § 315 Abs. 3 BGB sind sie nicht zugänglich, wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 19.11.2008, VIII ZR 138/07 (in NJW 2009, Seite 502 ff) ausführt, so dass es insoweit keiner weiteren Prüfung und Darlegung bedarf.